Die folgenden Seiten verlinken auf [aq]27. 28[/aq]. GOtt hat von Anfang seine Werk wohlgeordnet/ und einem ieglichen sein eigen Wert gegeben/ und erhält sie für und für in solcher Ordnung/ daß sie ihr Amt immerdar ausrichten/ und keines das andere hindere/ sondern sind immerdar seinem (Q2362):
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