27. 28. GOtt hat von Anfang seine Werk wohlgeordnet/ und einem ieglichen sein eigen Wert gegeben/ und erhält sie für und für in solcher Ordnung/ daß sie ihr Amt immerdar ausrichten/ und keines das andere hindere/ sondern sind immerdar seinem Befehl gehorsam. (Q2362)

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
27. 28. GOtt hat von Anfang seine Werk wohlgeordnet/ und einem ieglichen sein eigen Wert gegeben/ und erhält sie für und für in solcher Ordnung/ daß sie ihr Amt immerdar ausrichten/ und keines das andere hindere/ sondern sind immerdar seinem Befehl gehorsam.
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