(Ein neues Datenobjekt erstellt: 27. 28. GOtt hat von Anfang seine Werk wohlgeordnet/ und einem ieglichen sein eigen Wert gegeben/ und erhält sie für und für in solcher Ordnung/ daß sie ihr Amt immerdar ausrichten/ und keines das andere hindere/ sondern sind immerdar seinem Befehl gehorsam.) |
(Bezeichnung für [de] geändert: [aq]27. 28[/aq]. GOtt hat von Anfang seine Werk wohlgeordnet/ und einem ieglichen sein eigen Wert gegeben/ und erhält sie für und für in solcher Ordnung/ daß sie ihr Amt immerdar ausrichten/ und keines das andere hindere/ sondern sind immerdar seinem Befehl gehorsam.) |
||
| Bezeichnung / de | Bezeichnung / de | ||
27. 28. GOtt hat von Anfang seine Werk wohlgeordnet/ und einem ieglichen sein eigen Wert gegeben/ und erhält sie für und für in solcher Ordnung/ daß sie ihr Amt immerdar ausrichten/ und keines das andere hindere/ sondern sind immerdar seinem Befehl gehorsam. | [aq]27. 28[/aq]. GOtt hat von Anfang seine Werk wohlgeordnet/ und einem ieglichen sein eigen Wert gegeben/ und erhält sie für und für in solcher Ordnung/ daß sie ihr Amt immerdar ausrichten/ und keines das andere hindere/ sondern sind immerdar seinem Befehl gehorsam. | ||
Version vom 27. Mai 2022, 06:33 Uhr
Keine Beschreibung vorhanden
| Sprache | Bezeichnung | Beschreibung | Auch bekannt als |
|---|---|---|---|
| Deutsch | [aq]27. 28[/aq]. GOtt hat von Anfang seine Werk wohlgeordnet/ und einem ieglichen sein eigen Wert gegeben/ und erhält sie für und für in solcher Ordnung/ daß sie ihr Amt immerdar ausrichten/ und keines das andere hindere/ sondern sind immerdar seinem Befehl gehorsam. |
Keine Beschreibung vorhanden |