Nach ihm hat [aq]Masenius Societatis Jesu[/aq] ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem [aq]Fundament[/aq] gewiesen in einem [aq]Tractat[/aq], welcher [aq]Ars Nova Argutiarum[/aq], genennet wird. ¶ [aq]Balbinus[/aq] ein anderer [aq]Jesuiter[/aq], hat in seinen [aq]Verisimilibus[/aq] auch ein besonder Capitel den [aq]Inscriptionen[/aq] vorbehalten. (Q981): Unterschied zwischen den Versionen

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Bezeichnung / deBezeichnung / de
Nach ihm hat Masenius Societatis Jesu ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem Fundament gewiesen in einem Tractat, welcher Ars Nova Argutiarum, genennet wird. Balbinus ein anderer Jesuiter, hat in seinen Verisimilibus auch ein besonder Capitel den Inscriptionen vorbehalten.
Nach ihm hat [aq]Masenius Societatis Jesu[/aq] ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem [aq]Fundament[/aq] gewiesen in einem [aq]Tractat[/aq], welcher [aq]Ars Nova Argutiarum[/aq], genennet wird. ¶ [aq]Balbinus[/aq] ein anderer [aq]Jesuiter[/aq], hat in seinen [aq]Verisimilibus[/aq] auch ein besonder Capitel den [aq]Inscriptionen[/aq] vorbehalten.
Eigenschaft / Element von
 
Eigenschaft / Element von: Unvorgreiffliche Gedancken von Von Teutschen Versen / Rang
 
Normaler Rang

Aktuelle Version vom 31. Januar 2025, 14:00 Uhr

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Sprache Bezeichnung Beschreibung Auch bekannt als
Deutsch
Nach ihm hat [aq]Masenius Societatis Jesu[/aq] ein scharffsinniger Kopff den Kunst-Griff auß dem [aq]Fundament[/aq] gewiesen in einem [aq]Tractat[/aq], welcher [aq]Ars Nova Argutiarum[/aq], genennet wird. ¶ [aq]Balbinus[/aq] ein anderer [aq]Jesuiter[/aq], hat in seinen [aq]Verisimilibus[/aq] auch ein besonder Capitel den [aq]Inscriptionen[/aq] vorbehalten.
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