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§. XX. Zum Beschluß dieser Tafel/ damit ich nun wieder auf die Stükke/ so in einer Rede zu betrachten sind/ komme/ soll sie (i) erbar und höflich seyn: Es soll sich auch der Poet höchstes Fleisses von Beschreibung abscheulicher Sachen enthalten/ wo nicht der Inhalt des Getichtes nohtwendig solche erfodert: Denn sonst wird es dem Leser oder Zuhörer einen Ekkel machen/ da doch iederzeit sein Zwekk dahin gerichtet seyn soll/ daß seine Erfindung beliebt werde. Von den Lacedaemoniern meldet Valer. Max. lib. VI. cap. IV. daß sie des Archilochi Schriften aus ihrer Stadt weggeschaft haben/ weil etliche schandbare Sachen darinnen enthalten gewesen: welche sie ihren Kindern nicht haben wollen vortragen lassen/ auf daß derselben zarte Gemüther und Sitten dadurch nicht bemakelt würden. Wie vielmehr will denn einem Christlichen Poeten geziemen/ vor so schädlichen Sachen einen Abscheu zu haben/ der künftig einmahl/ wie Christus bey Matthaeo am XII, 36. lehret/ von einem ieden unnützen Worte Rechenschaft geben soll. Augustinus schreibt im ersten Buch seiner Bekäntnüß im XVI. cap. von den heydnischen Poeten also: Non omninò per hanc turpitudinem verba ista commodiùs discuntur; sed per haec verba turpitudo ista confidentiùs perpetratur. Non accuso verba quasi vasa electa atque pretiosa; sed vinum erroris, quod in eis nobis propinatur ab erbriis doctoribus. Conf. Lactant. Firmian. lib. V. Divin. Institut. | |||
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| Eigenschaft / Element von: Poetische Tafeln / Rang | |||