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XIII. Hingegen sind die Studiosi poeseos und hernach die Professores von welchen die Studiosi lernen sollen/ nur solche Leute/ welche die Verse vor ein manierliches Ne-[S]benwerck halten/ und die gantze Zierligkeit als ein Instrumental-Wesen ansehen/ damit andern und höhern studiis gedienet wird/ dahero verlangen sie auch an diesem Stücke keinen sonderbaren Vorzug/ so wenig als ein Zimmermann der schönen Art wegen das Meister-Recht verdienet; sondern es werden die jungen Leute bald dahin angehalten/ daß sie lieber den Nahmen eines guten Predigers/ Hoff-Raths/ Advocatens/ Rathherrns/ Secretarii und dergleichen/ als eines guten Poetens verdienen. | |||
| Eigenschaft / Element von | |||
| Eigenschaft / Element von: Curiöse Gedancken Von Deutschen Versen / Rang | |||